Wir bilden die Klassen D1, D1E, D und DE aus.
Klasse D1:
Berechtigung zum Fahren von Bussen mit max. 16 Sitzplätzen, außer Fahrersitz, Anhänger bis max. 750 kg z. GM
Vorbesitz der Klasse: B
Befristet: auf 5 Jahre
Einschluss der Klassen: keine
Mindestalter:
1) 21 Jahre
2) 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
Bis zum Erreichen des nach Ziffer 1 vorgeschriebenen Mindestalters ist die Fahrerlaubnis mit den Auflagen zu versehen, dass von ihr nur
1. bei Fahrten im Inland
und
2. im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses
Gebrauch gemacht werden darf. Die Auflage nach Nummer 1 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach Ziffer 1 erreicht hat. Die Auflage nach Nummer 2 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach Ziffer 1 erreicht oder die Ausbildung nach Ziffer 2 abgeschlossen hat.
Eignung: betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologische Untersuchung
Die erforderliche körperliche und geistige Eignung ist vor Erteilung der ersten Fahrerlaubnis durch Vorlage eines medizinischen-psychologischen Gutachtens nachzuweisen, wenn die Führerscheinklassen D1/D1E unter 21 Jahren erworben werden.
Sehvermögen: Augenärztliches Gutachten
Besonderheiten: Erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten nach jeweils 5 Jahren. Ausbildung in Erster Hilfe
Klasse D1E:
Berechtigung zum Fahren von Bussen mit nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer Fahrersitz und Anhänger über 750 kg z. GM.
Vorbesitz Klasse: D1
Befristet: auf 5 Jahre
Einschluss der Klasse: BE
Mindestalter: siehe Klasse D1
Eignung: betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologische Untersuchung
Die erforderliche körperliche und geistige Eignung ist vor Erteilung der ersten Fahrerlaubnis durch Vorlage eines medizinischen-psychologischen Gutachtens nachzuweisen, wenn die Führerscheinklassen D1/D1E unter 21 Jahren erworben werden.
Sehvermögen: Augenärztliches Gutachten
Besonderheiten: Erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten nach jeweils 5 Jahren. Geburtstag bei jeder Verlängerung wie bei Ersterteilung.
Ausbildung in Erster Hilfe
Klasse D:
Berechtigung zum Fahren von großen Bussen mit mehr als 16 Sitzplätzen außer Fahrersitz, Anhänger bis max. 750 kg z. GM
Vorbesitz Klasse: B
Befristet: auf 5 Jahre
Einschluss der Klasse: D1
Mindestalter:
1) 24 Jahre
2) 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes
3) 21 Jahre
4) 20 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
5) 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Ziffer 4 im Linienverkehr bis 50 km/h.
Bis zum Erreichen des nach Ziffer 1 vorgeschriebenen Mindestalters ist die Fahrerlaubnis mit den Auflagen zu versehen, dass von ihr nur
1. bei Fahrten im Inland
und
2. im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses Gebraucht gemacht werden darf. Die Auflage nach Nummer 1 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach Ziffer 1 erreicht oder die Ausbildung nach Ziffer 2,3,4 oder 5 abgeschlossen hat.
Im Inland beträgt das Mindestalter für das Führen von Fahrzeugen der Klasse C 18 Jahre und der Klasse D 21 Jahre im Falle
1. von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, sofern diese Fahrzeuge für Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten sowie Schulungsfahrten eingesetzt werden, und
2. von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbraucht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.
Eignung: Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologische Untersuchung
Die erforderliche körperliche und geistige Eignung ist vor Erteilung der ersten Fahrerlaubnis durch Vorlage eines medizinischen-psychologischen Gutachtens nachzuweisen, wenn die Führerscheinklassen D/DE unter 24 Jahren erworben werden.
Sehvermögen: Augenärztliches Gutachten
Besonderheiten: Erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten nach jeweils 5 Jahren.
Ausbildung in Erster Hilfe
Klasse DE:
Berechtigung zum Fahren von großen Bussen mit mehr als 16 Sitzplätzen außer Fahrersitz und Anhänger über 750 kg z. GM
Vorbesitz Klasse: D
Befristet: auf 5 Jahre
Einschluss der Klassen: D1E, BE
Mindestalter: siehe Klasse D
Eignung: Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologische Untersuchung
Eignung: Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologische Untersuchung
Die erforderliche körperliche und geistige Eignung ist vor Erteilung der ersten Fahrerlaubnis durch Vorlage eines medizinischen-psychologischen Gutachtens nachzuweisen, wenn die Führerscheinklassen D/DE unter 24 Jahren erworben werden.
Sehvermögen: Augenärztliches Gutachten
Besonderheiten: Erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten nach jeweils 5 Jahren.
Ausbildung in Erster Hilfe