Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse wird
sie für 2 Jahre auf Probe erteilt. Diese Regelung gilt nur für
Klasse A, A1, A25 und B.
Die Probezeit verlängert sich um weitere 2 Jahre, wenn die
Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet wurde.
Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet die Teilnahme an und
setzt die Frist bis wann das Seminar durchgeführt sein muss.
Seminardauer:
mindestens 2 Wochen, höchstens 4 Wochen
Sitzungen:
4 zu je 135 Minuten, zusätzlich muss eine Fahrprobe zwischen der ersten und zweiten Sitzung stattfinden, mindestens 30 Minuten je Teilnehmer
Seminarziel:
Förderung einer risikobewussteren Einstellung und einer sicheren, rücksichtsvollen Fahrweise, insbesondere durch:
Termine: auf Anfrage
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