Wir bilden die Klassen C1/C1E und C/CE aus.
Für die Ausbildung stehen Solofahrzeuge, Glieder- und Sattelzüge sowie Wechselbrückenfahrzeuge zur Verfügung, die technisch auf dem neuesten Stand sind.
Klasse C1:
Berechtigung zum Fahren von Kraftwagen (LKW) über 3,5 t bis max. 7,5 t z. GM, Anhänger bis max. 750 kg z. GM
Vorbesitz Klasse: B
Befristet: Bis zum 50. Lebensjahr, danach jeweils 5 Jahre
Einschluss der Klassen: keine
Mindestalter: 18 Jahre
Eignung: Ärztliche Untersuchung
Sehvermögen: Augenärztliches Gutachten
Besonderheiten: Erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten nach jeweils 5 Jahren.
Ausbildung in Erster Hilfe
Klasse C1E:
Berechtigung zum Fahren von Kraftwagen (LKW) über 3,5 t bis max. 7,5 t z. GM bis Leergewicht des Zugfahrzeuges erlaubt, Kombination max. 12 t z. GM
Vorbesitz Klasse: C 1
Befristet: Bis zum 50. Lebensjahr, danach jeweils 5 Jahre
Einschluss der Klassen: BE
Mindestalter: 18 Jahre
Eignung: Ärztliche Untersuchung
Sehvermögen: Augenärztliches Gutachten
Besonderheiten: Erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten nach jeweils 5 Jahren. Gewerbliche Güterbeförderung unter 21 Jahre nur bis 7,5 t z. GM einschließlich Anhänger.
Ausbildung in Erster Hilfe
Klasse C:
Berechtigung zum Fahren von Kraftwagen (LKW) über 3,5 t z. GM.,
Anhänger bis max. 750 kg z. GM
Vorbesitz Klasse: B
Befristet: Auf 5 Jahre
Einschluss der Klassen: C1
Mindestalter:
1) 21 Jahre
2) 18 Jahre nach
Bis zum Erreichen des nach Ziffer 1 vorgeschriebenen Mindestalters ist die Fahrerlaubnis mit den Auflagen zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses Gebrauch gemacht werden darf. Die Auflagen entfallen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach Ziffer 1 erreicht hat oder die Ausbildung nach Ziffer 2 abgeschlossen ist.
Eignung: Ärztliche Untersuchung
Die erforderliche körperliche und geistige Eignung ist vor Erteilung der ersten Fahrerlaubnis durch Vorlage eines medizinischen-psychologischen Gutachtens nachzuweisen, wenn die Führerscheinklassen C/CE unter 21 Jahren erworben werden.
Sehvermögen: Augenärztliches Gutachten
Besonderheiten: Erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten nach jeweils 5 Jahren. Gewerbliche Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z. GM einschließlich Anhänger.
Ausbildung in erster Hilfe
Klasse CE:
Berechtigung zum Fahren von Kraftwagen (LKW) über 3,5 t z. GM mit Anhänger (Last- und Sattelzügen)
Vorbesitz Klasse: C
Befristet: Auf 5 Jahre
Einschluss der Klassen: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Mindestalter: wie Klasse C
Eignung: Ärztliche Untersuchung
Die erforderliche körperliche und geistige Eignung ist vor Erteilung der ersten Fahrerlaubnis durch Vorlage eines medizinischen-psychologischen Gutachtens nachzuweisen, wenn die Führerscheinklassen C/CE unter 21 Jahren erworben werden.
Sehvermögen: Augenärztliches Gutachten
Besonderheiten: Erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten nach jeweils 5 Jahren.
Ausbildung in Erster Hilfe