Wir bilden die Klassen A1, A2 und A aus.
Klasse A1:
Berechtigung zum Fahren von Leichtkrafträdern bis max.125 ccm Hubraum und max. 11 kW (15 PS);
Dreirädriges Kfz (Trike) mit symmetrisch angeordneten Rädern mit über 50 cm³ Hubraum (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h und Leistung max. 15 kW
Vorbesitz Klasse: keine
Befristet: nein
Einschluss der Klasse: AM
Mindestalter: 16 Jahre
Eignung: Allgemein
Sehvermögen: Sehtest
Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Klasse A2:
Berechtigung zum Fahren von Motorrädern bei max. 35 kW
Vorbesitz Klasse: keine
Befristet: nein
Einschluss der Klassen: AM, A1
Mindestalter: 18 Jahre
Eignung: Allgemein
Sehvermögen: Sehtest
Besonderheiten: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. Einschluss: AM, A1
Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Klasse A unbeschränkt:
Berechtigung zum Fahren von Motorrädern mit mehr als 50 cm³ Hubraum oder bbH über 45 km/h, auch mit Beiwagen. Dreirädriges Kfz (Trike) mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) und Leistung über 15 kW
Vorbesitz Klasse: keine
Befristet: nein
Einschluss der Klassen: AM, A1, A2
Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“ , 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Eignung: Allgemein
Sehvermögen: Sehtest
Besonderheiten: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen