Du willst so früh wie möglich hinterm Steuer sitzen? Dann fang schon mal mit der Terminplanung an, denn bereits mit 16,5 Jahren kannst du mit der Ausbildung beginnen. Wenn du dann den Führerschein mit 17 hast, darfst du mit einer Begleitperson fahren.
Alle Infos zum begleiteten Fahren im Überblick
1. Antragstellung bei der Behörde:
Der Antrag auf „Begleitetes Fahren“ bei der Straßenverkehrsbehörde/Führerscheinstelle gestellt werden. Die Ausbildung von Doppelklassen ist nicht möglich (z.B. B+A). Es geht also nur B und BE Bei der Antragstellung muss die Begleitperson angegeben werden.
2. Mindestalter für die Ausbildung der Klasse B:
16,5 Jahre
3. Frühestmöglicher Termin zur theoretische Prüfung:
Drei Monate vor dem 17. Geburtstag
4. Frühestmöglicher Termin zur praktischen Prüfung:
Einen Monat vor dem 17. Geburtstag
5. Nach bestandener Prüfungerhält der Fahrschüler eine Prüfbescheinigung (ohne Foto) mit Name einer oder mehrerer Begleitpersonen. Diese befristete Prüfbescheinigung ist im gesamten Bundesgebiet und Österreich gültig, nicht aber in anderen Ländern.
Der Personalausweis bzw. Reisepass ist mitzuführen. Zum 18. Geburtstag muss der Kartenführerschein beantragt werden. Man darf bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag noch mit der Prüfbescheinigung fahren.
6. Probezeit:
Sofort nach Erteilung der Fahrerlaubnis beginnt die Probezeit.
Dauer 2 Jahre.
7. Voraussetzungen für die begleitende Person:
- Mindestalter 30 Jahre
- Besitz der Führerscheinklasse B mindestens 5 Jahre
- Max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister
- 0,5 Promille-Grenze für Fahrer und Beifahrer (Begleitperson!)
8. Anzahl der Begleitpersonen:
Keine Begrenzung. Personen müssen in der Prüfbescheinigung eingetragen sein.
9. Fahren ohne Begleiter:
Entzug der Fahrerlaubnis bis zum 18. Geburtstag.