Unfallopfern zu helfen, ist die moralische Pflicht jedes Menschen.
Gemäß §34 der Straßenverkehrsordnung hat jeder Unfallbeteiligte sofort anzuhalten, sich über die Unfallfolgen zu vergewissern, den Verkehr zu sichern und Verletzten zu helfen. Die einzelnen Schritte der Hilfe sind wie Glieder einer Kette zu verstehen. Sie greifen ineinander und sorgen dafür, dass Betroffene die notwendige Hilfe bis hin zur endgültigen ärztlichen Behandlung im Krankenhaus schnell erhalten.
Sofortmaßnahmen: Klassen: A - A1 - M - B - BE - T - L
Erste Hilfe: Klassen: C - CE - C1 - C1E - D - DE - D1 - D1E
ERSTE-HILFE-KURSE 2023 / 2024
13.07.2024