Klasse AM:
Berechtigung zum Fahren von Leicht-Kfz mit max. 50 ccm Hubraum und und max. 45 km/h (bbH) sowie einer Leermasse von max. 350 kg
Vorbesitz Klasse: keine
Befristet: nein
Einschluss der Klassen: keine
Mindestalter: 16 Jahre
Eignung: Allgemein
Sehvermögen: Sehtest
Besonderheiten: Kein beschränkter Eintrag im Führerschein, wenn Prüfung auf Automatik-Fahrzeug
Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Klasse A1:
Berechtigung zum Fahren von Leichtkrafträdern bis max. 125 ccm Hubraum und max. 11 kW (15 PS);
Dreirädriges Kfz (Trike) mit symmetrisch angeordneten Rädern mit über 50 cm³ Hubraum (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h und Leistung max. 15 kW
Vorbesitz Klasse: keine
Befristet: nein
Einschluss der Klasse: AM
Mindestalter: 16 Jahre
Eignung: Allgemein
Sehvermögen: Sehtest
Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Klasse A2:
Berechtigung zum Fahren von Motorrädern bei max. 35 kW
Vorbesitz Klasse: keine
Befristet: nein
Einschluss der Klassen: AM, A1
Mindestalter: 18 Jahre
Eignung: Allgemein
Sehvermögen: Sehtest
Besonderheiten: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. Einschluss: AM, A1
Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Klasse A unbeschränkt: (A 25)
Berechtigung zum Fahren von Motorrädern mit mehr als 50 cm³ Hubraum oder bbH über 45 km/h, auch mit Beiwagen. Dreirädriges Kfz (Trike) mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) und Leistung über 15 kW
Vorbesitz Klasse: keine
Befristet: nein
Einschluss der Klassen: AM, A1, A2
Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“ , 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Eignung: Allgemein
Sehvermögen: Sehtest
Besonderheiten: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Klasse B:
Berechtigung zum Fahren von Kraftwagen bis max. 3,5 t zG, max. 8 Sitzplätze – außer Fahrersitz, Anhänger bis max. 750 kg z.GM sind immer erlaubt. Auch Anhänger mit einem höheren Gewicht sind erlaubt, wobei die Fahrzeug Kombination max. 3.500 kg z.GM nicht überschreiten darf.
z. G des Zugfahrzeuges erlaubt, Fahrzeugkombination max. 3.500 kg zG
Vorbesitz Klasse: keine
Befristet: nein
Einschluss der Klassen: AM, L
Mindestalter: 18 Jahre; 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Eignung: Allgemein
Sehvermögen: Sehtest
Besonderheiten: Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ bei der Anhängerregelung
Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Klasse BE:
Berechtigung zum Fahren von Kombinationen aus Zugfahrzeugen der Klasse B und Anhängern mit mehr als 750 kg z. GM; bis max. 3.500 Kg z.GM
Vorbesitz Klasse: B
Befristet: nein
Einschluss der Klassen: keine
Mindestalter: 18 Jahre; 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Eignung: Allgemein
Sehvermögen: Sehtest
Besonderheiten: Keine Theorieprüfung erforderlich – praktische Prüfung muss sein!
Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Klasse B96:
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit: zG des Anhängers über 750 kg; zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg
Vorbesitz Klasse: keine
Befristet: nein
Einschluss der Klassen: AM, L
Mindestalter: 18 Jahre; 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Eignung: Allgemein
Sehvermögen: Sehtest
Besonderheiten: Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Klasse C1:
Berechtigung zum Fahren von Kraftwagen (LKW) über 3,5 t bis max. 7,5 t z. GM, Anhänger bis max. 750 kg z. GM
Vorbesitz Klasse: B
Befristet: Bis zum 50. Lebensjahr, danach jeweils 5 Jahre
Mindestalter: 18 Jahre
Eignung: Ärztliche Untersuchung
Sehvermögen: Augenärztliches Gutachten
Besonderheiten: Erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten ab dem 50. Lebensjahr nach jeweils 5 Jahren. Gewerbliche Güterbeförderung nur durch Eintragung der Schlüsselzahl 95
Ausbildung in Erster Hilfe
Klasse C1E:
Berechtigung zum Fahren von Kraftwagen (LKW) über 3,5 t bis max. 7,5 t z. GM, Kombination bis max. 12 t z. GM
Vorbesitz Klasse: C 1
Befristet: Bis zum 50. Lebensjahr, danach jeweils 5 Jahre
Einschluss der Klassen: BE
Mindestalter: 18 Jahre
Eignung: Ärztliche Untersuchung
Sehvermögen: Augenärztliches Gutachten
Besonderheiten: Erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten ab dem 50. Lebensjahr nach jeweils 5 Jahren.
Ausbildung in Erster Hilfe
Klasse C:
Berechtigung zum Fahren von Kraftwagen (LKW) über 3,5 t z. GM.,
Anhänger bis max. 750 kg z. GM
Vorbesitz Klasse: B
Befristet: Auf 5 Jahre
Einschluss der Klassen: C1
Mindestalter: 21 Jahre; 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“
Eignung: Ärztliche Untersuchung
Sehvermögen: Augenärztliches Gutachten
Besonderheiten: Erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten nach jeweils 5 Jahren. Gewerbliche Güterbeförderung nur durch Eintragung der Schlüsselzahl 95.
Ausbildung in erster Hilfe
Klasse CE:
Berechtigung zum Fahren von Kraftwagen (LKW) über 3,5 t z. GM mit Anhänger (Last- und Sattelzügen)
Vorbesitz Klasse: C
Befristet: Auf 5 Jahre
Einschluss der Klassen: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Mindestalter: 21 Jahre; 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“
Eignung: Ärztliche Untersuchung
Sehvermögen: Augenärztliches Gutachten
Besonderheiten: Erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten nach jeweils 5 Jahren.
Ausbildung in Erster Hilfe
Klasse D1:
Berechtigung zum Fahren von Bussen mit max. 16 Sitzplätzen, außer Fahrersitz, Anhänger bis max. 750 kg z. GM
Vorbesitz der Klasse: B
Befristet: auf 5 Jahre
Mindestalter: 21 Jahre; 18 Jahre für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“
Eignung: betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologische Untersuchung
Sehvermögen: Augenärztliches Gutachten
Besonderheiten: Erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten nach jeweils 5 Jahren. Gewerbliche Personenbeförderung nur durch Eintragung der Schlüsselzahl 95.
Ausbildung in Erster Hilfe
Klasse D1E:
Berechtigung zum Fahren von Bussen mit mehr als 16 Sitzplätzen außer Fahrersitz und Anhänger über 750 kg z. GM.
Vorbesitz Klasse: D1
Befristet: auf 5 Jahre
Einschluss der Klasse: BE
Mindestalter: 21 Jahre; 18 Jahre für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“
Eignung: Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologische Untersuchung
Sehvermögen: Augenärztliches Gutachten
Besonderheiten: Erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten nach jeweils 5 Jahren.
Ausbildung in Erster Hilfe
Klasse D:
Berechtigung zum Fahren von großen Bussen mit mehr als 16 Sitzplätzen außer Fahrersitz, Anhänger bis max. 750 kg z. GM
Vorbesitz Klasse: B
Befristet: auf 5 Jahre
Einschluss der Klasse: D1
Mindestalter: 18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.
Eignung: Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologische Untersuchung
Sehvermögen: Augenärztliches Gutachten
Besonderheiten: Erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten nach jeweils 5 Jahren. Gewerbliche Personenbeförderung nur durch Eintragung der Schlüsselzahl 95.
Ausbildung in Erster Hilfe
Klasse DE:
Berechtigung zum Fahren von großen Bussen mit mehr als 16 Sitzplätzen außer Fahrersitz und Anhänger über 750 kg z. GM
Vorbesitz Klasse: D
Befristet: auf 5 Jahre
Einschluss der Klassen: D1E, D1E bei D1 Vorbesitz, BE
Mindestalter: 18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.
Eignung: Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologische Untersuchung
Sehvermögen: Augenärztliches Gutachten
Besonderheiten: Erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten nach jeweils 5 Jahren.
Ausbildung in Erster Hilfe
Klasse L:
Berechtigung zum Fahren von Zugmaschinen, die Bauart-bedingt zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, die bestimmungsmäßig verwendet werden. bbH max. 40 km/h. Bei der Kombinationen mit Anhänger max. 25 km/h erlaubt. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit max. 25 km/h.
Vorbesitz Klasse: keine
Befristet: nein
Mindestalter: 16 Jahre
Eignung: Allgemein
Sehvermögen: Sehtest
Besonderheiten: Theoretische Ausbildung, keine praktische Prüfung
Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Klasse T:
Berechtigung zum Fahren von Zugmaschinen, die Bauart-bedingt zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, die bestimmungsmäßig verwendet werden. bbH max. 60 km/h. Fahrer über 18 Jahre bbH 60 km/h auch mit Anhänger. Fahrer unter 18 Jahren bbH 40 km/h auch mit Anhänger. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit max. 40 km/h.
Vorbesitz Klasse: keine
Befristet: nein
Einschluss der Klassen: L
Mindestalter: 16 Jahre
Eignung: Allgemein
Sehvermögen: Sehtest
Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen